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Fröhliche junge Frau mit Arbeitskleidung in einer Schreinerei hält ein Smartphone nach vorne, auf dem die DATEV E-Rechnungsplattform zu sehen ist
E ist die Lösung

Die E-Rechnungs­plattform von DATEV:
digital, effizient und zukunfts­sicher.

Ab 2025 wird die E-Rechnung für steuerpflichtige Umsätze zwischen Unternehmen verpflichtend. Mit der E-Rechnungs­plattform von DATEV sind Sie von Anfang an optimal aufgestellt und profitieren zuverlässig von den Vorteilen der elektronischen Rechnungs­stellung.

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Gut zu wissen

Die E-Rechnung kommt...
Mit DATEV sind Sie bereit!

Sie erstellen heute Ihre Rechnungen im PDF-Format? Dann haben Sie Handlungsbedarf.

Die E-Rechnung gemäß EN 16931 ist eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten Datensatz erstellt, übermittelt oder empfangen wird und elektronisch weiterverarbeitet werden kann. Das ermöglicht einen nahtlosen digitalen Ablauf von der Rechnungserstellung bis zur Begleichung der Rechnungsbeträge.

Bei der Einführung der E-Rechnung ist DATEV der richtige Partner. Denn die DATEV E-Rechnungs­plattform bietet Ihnen:

Zusätzlich werden alle künftig zu erwartenden Anforderungen in der DATEV E-Rechnungs­plattform rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Die gesetzlichen
Pflichten im zeitlichen Überblick

E ist die Lösung

Die DATEV E-Rechnungs­plattform macht
Ihnen die Umstellung einfach.

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Digital und effizient:
die E-Rechnungs­plattform von DATEV

Ob beim effizienten Erstellen und Empfangen von E-Rechnungen – oder bei der Anbindung der Buchführung: Gerade für kleine Unternehmen hat die DATEV E-Rechnungs­plattform spürbare Vorteile. Nach der einmaligen Registrierung stehen Basisfunktionen kostenlos zur Verfügung. Und wenn Sie eine einfache Lösung zur Erstellung von elektronischen Rechnungen benötigen, können Sie das entsprechende Modul einfach kostenpflichtig dazubuchen.

Durchgängig und vernetzt:
der digitale Workflow

  • Spätere Ausbaustufe: Weiterleitung der E-Rechnungen direkt an DATEV Unternehmen online. Schaffen einer Basis für effiziente Rechnungsprozesse mit durchgängigem digitalem Workflow.
  • Verwendung etablierter digitaler Standards für E-Rechnungen: XRechnung und ZUGFeRD 2.x
Oberfläche Startscreen plattform

Praktisch und flexibel:
die E-Rechnungs­schreibung

  • Lösung für alle, die keine andere Software zum Erstellen von E-Rechnungen einsetzen.
  • Das Modul kann für 5 Euro jährlich zur DATEV E-Rechnungs­plattform dazu­gebucht werden.
Oberfläche Rechnungsstellung

Ab Herbst 2024

Transparent und übersichtlich:
das E-Rechnungs­postfach

  • Sämtliche Rechnungseingangs- und -ausgangs­prozesse immer im Blick.
  • Sie erhalten Rückmeldungen über Versandstatus und Eingang bei Geschäftspartnern.
  • Bereitstellung einer eigenen E-Mail-Adresse im Postfach für eingehende E-Rechnungen sowie einer integrierten Virenprüfung.
  • Digitale Vernetzung Ihres Unternehmens mit Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern.
Oberfläche Postfach

Zuverlässig und zukunftssicher:
Ihre Partnerschaft mit DATEV

  • Egal, welche Herausforderungen der Gesetzgeber beim Thema Rechnungen bereithält, die DATEV E-Rechnungs­plattform bleibt immer up to date und erfüllt alle aktuellen und zukünftigen Anforderungen. Das gewährleistet Ihnen jederzeit volle Rechtssicherheit.
  • Mit über 50 Jahren Erfahrung in kaufmännischer Software ist DATEV langfristig Ihr zuverlässiger Partner beim Thema E-Rechnung.
DATEV IT-Campus
Gesetzliche Pflicht ab 01.01.2025

Jetzt auf E-Rechnung umstellen – und profitieren!

Auch wenn die E-Rechnungs­pflicht erst 2025 gilt: Je schneller Sie umstellen, desto früher profitieren Sie von den Vorteilen der E-Rechnung. Sie können die elektronische Rechnungsstellung in aller Ruhe ausprobieren und Ihr Unternehmen so perfekt vorbereiten.

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DATEV E-Rechnungs­plattform:
alle Vorteile im Überblick.

Vorteile
DATEV E-Rech­nungs­platt­form
Grundfunktionen kostenlos
Häkchen
100 % gesetzeskonform und rechtssicher
Häkchen
Integration in bestehende Prozesse, Anbindung an die Buchführung
Häkchen
Zertifiziertes Rechenzentrum
Häkchen
Hosting in Deutschland
Häkchen
Überblick über alle Rechnungseingangs- und -ausgangs­prozesse
Pilo­tierung ab Herbst 2024
Kosteneinsparung
Häkchen
Einfache Umstellung auf E-Rechnungs­prozess
Häkchen

Jetzt auf E-Rechnung umstellen – und profitieren!

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DATEV Kundin mit grüner Seidenbluse und kurzen Haaren sitzt vor ihrem Notebook und lächelt in die Kamera

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Hier finden Sie Informationen zu unseren E-Rechnung­slösungen für Mitglieder und Mandanten.

Weitere Infos zur E-Rechnung

FAQ

Warum sollte ich mich jetzt auf der DATEV E-Rech­nungs­platt­form registrieren?

Ab 01.01.2025 gilt die E-Rechnungs­pflicht für den Empfang von E-Rechnungen. Bis 2028 müssen Rechnungen dann auch elektronisch erstellt und im richtigen Format versendet werden. Daher muss Ihr Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu erstellen und eingehende E-Rechnungen weiterzuverarbeiten. Die DATEV E-Rechnungs­plattform bietet Ihnen hier eine komfortable Lösung. Um in Ihrem Unternehmen das neue, elektronische Verfahren rechtzeitig auszuprobieren, ist es sinnvoll, sich bereits jetzt auf der DATEV E-Rechnungs­plattform zu registrieren. So können Sie auch schon frühzeitig von den Vorteilen des elektronischen Rechnungsprozesses profitieren.

Welche Vorteile bietet die E-Rechnung meinem Unternehmen?

Die E-Rechnung bietet viele Vorteile für alle Beteiligten: So profitieren Sie von effizienteren Arbeitsabläufen – vom eigentlichen Rechnungsprozess über Freigaben bis zur Verarbeitung in der Finanzbuchführung. Durch das vollständig automatisierte Verfahren haben Sie weniger Zeitaufwand, auch weil weniger Fehler entstehen. Gleichzeitig ermöglicht es Kosteneinsparungen durch den Wegfall von Kosten für Druck, Porto und Versand. Da sämtliche Rechnungsdaten digital verfügbar sind, profitieren alle im Unternehmen von mehr Daten-Transparenz, was auch die Buchführung bis hin zum Jahresabschluss vereinfacht. Zudem profitieren Sie von einem optimierten Cash-Management, da das beschleunigte Verfahren Skontoabzüge ermöglicht und die Mahnquote sinkt.

Wer ist von der E-Rechnungs­pflicht betroffen?

Betroffen sind alle im Inland ansässigen Unternehmen mit ihren steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen, die Waren oder Leistungen an andere im Inland ansässige Unternehmen verkaufen oder erbringen, d. h. es geht nur um Business-to-Business-Umsätze bei Geschäften von einem Unternehmen zu einem anderen Unternehmen.

Nicht von der E-Rechnungs­pflicht betroffen sind steuerfreie Lieferungen bzw. Leistungen, Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro und Fahrkarten.

Was versteht man unter einer E-Rechnung und einer sonstigen Rechnung?

Eine elektronische Rechnung enthält die Rechnungsangaben als strukturierte elektronische Daten in einer XML-Datei. Diese können von der empfangenden Anwendung automatisiert eingelesen und weiterverarbeitet werden. Ein manueller Erfassungsaufwand entfällt. Durch die Neuregelung im Umsatzsteuergesetz müssen E-Rechnungen entweder den Anforderungen der Richtlinie 2014/55/EU und damit der Norm EN 16931 entsprechen oder eine vollständige und korrekte Extraktion der erforderlichen Daten ermöglichen.
Sonstige Rechnungen sind Rechnungen, die in einem anderen elektronischen Format (nicht EN 16931) oder in Papierform ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Sonstige Rechnungen über € 250,00 sind spätestens ab 2028 im nationalen Rechnungsverkehr zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen (Business-to-Business) nicht mehr zulässig.

Welche Unterschiede gibt es in den Rechnungsformaten?

Die in den DATEV-Anwendungen verwendeten Formate ZUGFeRD 2.x und XRechnung entsprechen der Norm EN 16931. Die XRechnung ist eine XML-Datei ohne visuelle Komponente. Da sie kein Bild der Rechnung mitbringt, müssen die Inhalte für die Anwender visualisiert werden: Dies geschieht durch einen sogenannten Viewer in der empfangenden Software (z. B. DATEV Unternehmen online), der den strukturierten Datensatz der E-Rechnung über ein Sichtdokument für das menschliche Auge lesbar macht. Das Hybridformat ZUGFeRD ab Version 2.x besteht aus der Sichtkomponente (PDF-Datei) und dem strukturierten Datensatz, der XML-Datei.

Warum ist PDF keine E-Rechnung?

Eine PDF-Rechnung wird in einem digitalen Format erstellt, übermittelt und empfangen. Es handelt sich um eine rein bildlich dargestellte Rechnung, die keine strukturierten Daten enthält und daher nicht automatisiert elektronisch weiterverarbeitet werden kann. Eine PDF-Rechnung ist per Definition eine „sonstige Rechnung“.

Welche Übergangsregelungen gibt es?

Generell gilt die E-Rechnungs­pflicht für den Empfang von E-Rechnungen ab dem 01.01.2025, für den Versand gelten Übergangsregelungen vom 01.01.2025 bis 31.12.2027.

01.01.2025–31.12.2026
Ab dem 01.01.2025 entfällt der Vorrang der Papierrechnung und jedes Unternehmen kann E-Rechnungen versenden. Papierrechnungen können jedoch weiterhin versendet werden. Andere elektronische Formate (PDF etc.) dürfen nur mit Zustimmung des Empfängers versendet werden.

01.01.2027–31.12.2027
Ab dem 01.01.2027 sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im Bereich Business-to-Business (B2B) verpflichtet, nur noch elektronische Rechnungen zu versenden. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro dürfen bis zum 31.12.2027 noch Papierrechnungen versenden oder – mit Zustimmung des Rechnungsempfängers – ein anderes elektronisches Rechnungsformat verwenden. Diese sogenannten „sonstigen Rechnungen“ entsprechen nicht der EN 16931 (z. B. PDF etc.). Bis 31.12.2027 sind auch EDI-Verfahren zulässig.

01.01.2028
Ab dem 01.01.2028 müssen alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich elektronische Rechnungen versenden.

Haben Sie noch Fragen?

Unser digitaler Berater beantwortet Ihnen gerne offene Fragen rund ums Thema E-Rechnung.

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