E-Rechnungspflicht jetzt erfüllen und immer flexibel bleiben
Registrieren Sie sich jetzt kostenfrei* auf der DATEV E-Rechnungsplattform und aktivieren Sie Ihr Postfach. Sie entscheiden flexibel, welche Funktionen Sie nutzen wollen.

Seit 2025 gilt für alle Unternehmen und für Selbstständige die gesetzliche Pflicht, E-Rechnungen zu empfangen. Philipp Lahm setzt dafür auf die DATEV E-Rechnungsplattform – die schnelle und bequeme Lösung!
Jetzt startenSeit 01.01.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
Übergangsfristen betreffen nur das Versenden – aber Handlungsbedarf besteht sofort.
Es gelten die folgenden Übergangsfristen
2025: Empfangspflicht für alle
2027: Versandpflicht für Unternehmen >800.000 € Umsatz
2028: Versandpflicht für alle
Kostenfrei* und unverbindlich hier starten
Empfang von Rechnungen im E-Rechnungspostfach kostenfrei* aktivieren
Für DATEV-Kunden: Verbindung zu DATEV Unternehmen online herstellen
Weitere Leistungen optional aktivieren
Egal, welche Änderungen der Gesetzgeber künftig vorgibt – wir aktualisieren die Plattform regelmäßig. Und die Effizienzvorteile der E-Rechnung und das Einsparen von Papier spüren Sie sofort.
Schnell: Registrieren und Postfach aktivieren – schon ist die Pflicht erfüllt.
Bequem: Rechnungsempfang ohne Software-Installationen und Updates – und Sie können jederzeit von jedem Gerät Ihrer Wahl auf die Plattform zugreifen.
Zuverlässig: E-Rechnung mit Plattform statt E-Mail – das bietet mehr Schutz gegen Viren und Betrugsversuche.
Transparente Kosten: Bis 30.06.2026 ist das Arbeiten mit der E-Rechnungsplattform kostenfrei – und danach zahlen Sie nur für die Leistungen, die Sie nutzen wollen.*

Registrieren Sie sich jetzt kostenfrei* auf der DATEV E-Rechnungsplattform und aktivieren Sie Ihr Postfach. Sie entscheiden flexibel, welche Funktionen Sie nutzen wollen.
Kostenfrei
Anwender in Ihrem Unternehmen anlegen und verwalten
Online-Zugriff von jedem Gerät Ihrer Wahl
Anpassung der E-Rechnungsplattform bei gesetzlichen Änderungen
Schnittstelle zu DATEV Unternehmen online vorhanden (Drittanbieter-Lösungen in Planung)
Empfang: dauerhaft kostenfrei!
Versand: bis 30.06.2026 kostenfrei!*
Nach Aktivierung sofort E-Rechnungen empfangen und versenden
Automatische Virenprüfung beim Rechnungsempfang
Rechnungen automatisch, sicher und virenfrei zustellen
Leicht, übersichtlich und intuitiv bedienbar
Empfangene E-Rechnungen direkt nach DATEV Unternehmen online weiterleiten
Siehe auch FAQ für detaillierte Beschreibungen
Bis 30.06.2026 kostenfrei:*
Rechnungen schreiben – intuitive Bedienung, übersichtliche Darstellung
E-Rechnungen nach gesetzlichem Standard erstellen und versenden
Verschiedene Versandkanäle wählbar
*Ab 01.07.2026 beginnt die Bepreisung mit folgenden Konditionen:
Im E-Rechnungspostfach bleibt der gesamte Rechnungsempfang sowie der Rechnungsversand aus allen DATEV-Rechnungsschreibungslösungen und unabhängig vom Übertragungsweg kostenfrei. Hochgeladene sowie aus externen Softwarelösungen versendete Rechnungen kosten 0,50 € je Ausgangsrechnung (wird monatlich in Rechnung gestellt).
Die E-Rechnungsschreibung ist optional buchbar und kostet pauschal nur 5,00 € pro Kalenderjahr.
Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an Ihren Steuerberater – oder hier an unseren digitalen DATEV Service-Assistenten. Gerne beantwortet er Ihre Fragen zur E-Rechnungsplattform und allgemein zum Thema E-Rechnung.
Chat startenDie DATEV E-Rechnungsplattform ist eine webbasierte Anwendung. Für den Empfang von E-Rechnungen ist dadurch keine Software-Installation erforderlich. Zudem können Sie jederzeit, von überall und vom Gerät Ihrer Wahl auf Ihre Inhalte zugreifen (Internet-Verbindung vorausgesetzt). Ihre eingegebenen Daten liegen auf einem Cloud-Server in Deutschland, der die strengen deutschen Datenschutzgesetze erfüllt.


DATEV unterstützt Steuer-, Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsberatungskanzleien bei der E-Rechnung mit passenden Lösungen – und einem eigenen Unterstützungspaket.
Als DATEV-Mitglied startenBetroffen sind alle im Inland ansässigen Unternehmen mit ihren steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen, die Waren oder Leistungen an andere im Inland ansässige Unternehmen verkaufen oder erbringen, d. h. es geht nur um Business-to-Business-Umsätze bei Geschäften von einem Unternehmen zu einem anderen Unternehmen.
Nicht von der E-Rechnungspflicht betroffen sind steuerfreie Lieferungen bzw. Leistungen, Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro und Fahrkarten.
Ausnahme Kleinunternehmer: Kleinunternehmer sind auch über die Übergangsfristen hinaus von der Pflicht ausgenommen, E-Rechnungen zu erstellen. Kleinunternehmer können damit weiterhin sonstige Rechnungen wie Papierrechnungen oder auch andere elektronische Rechnungsformate wie PDF-Rechnungen ausstellen (§ 19 Abs. 1 UStG neu, § 34a UStDV neu).
Wichtiger Hinweis: Die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen ab dem 01.01.2025 gilt auch für Kleinunternehmer.
Als Unternehmer benötigen Sie für die E-Rechnungsplattform ein DATEV-Konto. Ein bereits vorhandenes Zugangsmedium wie SmartCard oder SmartLogin kann hier nicht verwendet werden.
Über den Link Jetzt starten können Sie entweder ein neues DATEV-Konto erstellen oder sich mit einem vorhandenen DATEV-Konto anmelden.
Details dazu finden Sie hier: DATEV E-Rechnungsplattform bestellen – DATEV Hilfe-Center
Für registrierte Nutzerinnen und Nutzer der DATEV E-Rechnungsplattform ergeben sich durch die Buchung des DATEV E-Rechnungspostfachs zahlreiche Vorteile beim Rechnungseingang:
Alle Kunden (Neu- und Bestandskunden) können das DATEV E-Rechnungspostfach bis zum 30.06.2026 kostenfrei nutzen. Ab 01.07.2026 beginnt die Bepreisung mit folgenden Konditionen:
Es fallen keine Einrichtungskosten und keine Grundgebühr an (reines Pay-per-Use). Die Abrechnung erfolgt per Rechnung / Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal.
Alle Kunden (Neu- und Bestandskunden) können die DATEV E-Rechnungsschreibung bis zum 30.06.2026 kostenfrei nutzen. Ab 01.07.2026 beginnt die Bepreisung mit pauschal nur 5,00 € pro Kalenderjahr. Diese Leistung ist optional buchbar und jährlich kündbar.
Es fallen keine Einrichtungskosten an. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung / Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal.
Folgende Leistungen werden angeboten:
Folgende Leistungen werden angeboten:
Folgende Meldepflichten werden für den Rechnungsversand und -empfang erwartet:
Die DATEV E-Rechnungsplattform wird alle kommenden Meldepflichten rechtzeitig unterstützen.
Das TRAFFIQX®-Netzwerk ist eines der größten Rechnungsaustausch-Netzwerke in Deutschland, bestehend aus 8 unabhängigen Providern (z. B. DATEV, Bundesdruckerei, Ricoh) und mit ca. 130.000 Kunden. Alle Nutzer des DATEV E-Rechnungspostfachs werden im Netzwerk registriert. Rechnungen bleiben innerhalb des Netzwerks, was für hohe Sicherheit sorgt. Zudem profitieren Sender und Empfänger von Prozessvorteilen wie der Zustellbestätigung und der Wahl des Rechnungsformats. Geschäftspartner können sich über die TRAFFIQX®-ID verbinden.
Das Peppol-Netzwerk, entwickelt von der Non-Profit-Organisation OpenPeppol, ermöglicht die grenzübergreifende, elektronische und standardisierte Abwicklung von Beschaffungsprozessen – einschließlich der Übertragung elektronischer Rechnungen. Es wurde ursprünglich für die öffentliche Verwaltung entwickelt, steht Unternehmen aber auch über ca. 40 privatwirtschaftliche Access-Points in Deutschland zur Verfügung. Im Gegensatz zum TRAFFIQX®-Netzwerk stellt das Peppol-Netzwerk keine zentrale Infrastruktur bereit, sondern setzt Standards und Regeln für den Datenaustausch zwischen den Access-Points und sorgt so u. a. für die Datensicherheit.
Geschäftspartner können sich über das Netzwerk verbinden und die Formate XRechnung und Peppol BIS Billing 3.0 austauschen. Außerdem sind Status-Informationen für Versender in Deutschland geplant.
Die in den DATEV-Anwendungen verwendeten Formate ZUGFeRD 2.x und XRechnung entsprechen der Norm EN 16931. Die XRechnung ist eine XML-Datei ohne visuelle Komponente. Da sie kein Bild der Rechnung mitbringt, müssen die Inhalte für die Anwender visualisiert werden: Dies geschieht durch einen Viewer in der empfangenden Software (z. B. DATEV Unternehmen online), der den strukturierten Datensatz der E-Rechnung über ein Sichtdokument für das menschliche Auge lesbar macht. Das Hybridformat ZUGFeRD ab Version 2.x besteht aus der Sichtkomponente (PDF-Datei) und dem strukturierten Datensatz, der XML-Datei.
Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte in einem strukturierten maschinenlesbaren Datensatz dar. Damit ist eine automatische und elektronische Verarbeitung möglich.
PDF-Dateien, Bilddateien oder eingescannte Papierrechnungen sind keine E-Rechnungen. Sie erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen.
Aktuell häufen sich Fälle manipulierter PDF-Rechnungsdokumente, die per E-Mail versendet wurden. Das übliche Prinzip: Dritte verschaffen sich Zugriff auf das E-Mail-Konto eines Empfängers oder Versenders von Rechnungen. Dort manipulieren sie die eingegangene E-Mail und tauschen die IBAN innerhalb des PDF-Rechnungsdokuments durch eine andere aus. Sie ergänzen zusätzlich einen neuen Kontoinhaber, vermutlich mit der Absicht, das neue Verification-of-Payee-Verfahren zu umgehen. Ziel ist es, die Überweisung des Rechnungsbetrags an ein fremdes Konto zu erwirken.
Wichtig für Rechnungsstellende:
Wichtig für Rechnungsempfänger:
Link für die Ansprechstelle bei der Polizei:
https://www.polizei.de/Polizei/DE/Einrichtungen/ZAC/zac node.html
Link für die Meldung betrügerischer IBANs bei der BaFin:
https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html
Siehe auch:
Warum ist PDF keine E-Rechnung?
Die E-Rechnung bietet viele Vorteile für alle Beteiligten: So profitieren Sie von effizienteren Arbeitsabläufen – vom eigentlichen Rechnungsprozess über Freigaben bis zur Verarbeitung in der Finanzbuchführung. Durch das vollständig automatisierte Verfahren haben Sie weniger Zeitaufwand – auch weil weniger Fehler entstehen. Gleichzeitig ermöglicht es Kosteneinsparungen durch den Wegfall von Kosten für Druck, Porto und Versand. Da sämtliche Rechnungsdaten digital verfügbar sind, profitieren alle im Unternehmen von mehr Daten-Transparenz, was auch die Buchführung bis hin zum Jahresabschluss vereinfacht. Zudem profitieren Sie von einem optimierten Cash-Management, da das beschleunigte Verfahren Skontoabzüge ermöglicht und die Mahnquote sinkt.
Generell gilt die E-Rechnungspflicht für den Empfang von E-Rechnungen seit dem 01.01.2025. Die folgenden Übergangsregelungen gelten nur für den Versand:
Empfang von E-Rechnungen für alle Unternehmen
Versand von E-Rechnungen für
Versand von E-Rechnungen für alle Unternehmen, ausgenommen Kleinunternehmer
01.01.2025–31.12.2026
Seit dem 01.01.2025 entfällt der Vorrang der Papierrechnung und jedes Unternehmen kann E-Rechnungen versenden. Papierrechnungen können jedoch weiterhin versendet werden. Andere elektronische Formate (PDF etc.) dürfen nur mit Zustimmung des Empfängers versendet werden.
01.01.2027–31.12.2027
Ab dem 01.01.2027 sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im Bereich Business-to-Business (B2B) verpflichtet, nur noch elektronische Rechnungen zu versenden. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro dürfen bis zum 31.12.2027 noch Papierrechnungen versenden oder – mit Zustimmung des Rechnungsempfängers – ein anderes elektronisches Rechnungsformat verwenden. Diese sogenannten „sonstigen Rechnungen“ entsprechen nicht der EN 16931 (z. B. PDF etc.). Bis 31.12.2027 sind auch EDI-Verfahren zulässig.
Ab 01.01.2028
Ab dem 01.01.2028 müssen alle Unternehmen – mit Ausnahme von Kleinunternehmen nach § 19 UstG – im inländischen B2B-Bereich elektronische Rechnungen versenden.
Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an Ihren Steuerberater – oder hier an unseren digitalen DATEV Service-Assistenten. Gerne beantwortet er Ihre Fragen zur E-Rechnungsplattform und allgemein zum Thema E-Rechnung.
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